Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund

Die Klassenleitung darf Ihr Kind bis zu einer Dauer von drei Tagen vom Unterricht befreien, aber nicht unmittelbar vor oder direkt nach den Ferien! Im letztgenannten Fall ist ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung zu stellen, der nur im absoluten Ausnahmefall genehmigt werden kann.

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